Rechtsanwältin
Pirko Silke Lehmitz
Bremer Straße 45
21244 Buchholz
Tel.: 04181/2180943

                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kleine Checkliste für das Internet-Recht

 

Impressumspflicht (auch für Facebook-Seiten)

Findet sich in Ihrem Impressum nicht nur Name und Anschrift ihres Unternehmens, sondern auch das Handelsregister mit ihrer Registernummer, sofern sie Kaufmann sind? Bei Freiberuflern mit berufsständischer Vertretung muss sich dort auch ein Hinweis auf die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie eingesehen werden können, befinden. Mehr zum Redaktioneller Verantwortlicher

Google-Analytics

Die Verwendung von Google-Analytics ist tatsächlich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Erfordernisse nicht ganz unproblematisch sein. Seit September 2011 gibt es nunmehr ein Übereinkommen zwischen Google-Analytics und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, das eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des  Analyseverfahren ermöglicht. Was Sie als Websitenbetreiber beachten müssen finden Sie unter Datenschutz Google-Analytics

Pflichtangaben in E-Mails

Für alle Kaufleute gilt, dass sie auch in E-Mails die entsprechenden Angaben (Firma, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregisternummer sowie alle Organe der Gesellschaft angegeben werden) wie in ihren Geschäftsbriefen machen müssen. Eine Verlinkung auf die Impressumsseite reicht nicht aus.

Online-AGB

Sind Ihre Online-AGB unmittelbar durch einen deutlichen Link im Produktionsbereich erreichbar? Sind sie download- bzw. ausdruckbar? Können sie die Kenntnisnahme dokumentieren?
Nein? Dann werden Ihnen diese AGB im Streitfall auch nicht viel nützen, weil es an ihrer Wirksamkeit mangeln wird.

Widerrufsrecht

Weisen Sie in ihrem Onlineshop bereits bei der Bestellung auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin oder zumindest bei Lieferung?
Nein? Dann erlischt es nach dem Gesetzt gar nicht, dass heißt auch bei vollständiger Vertragsabwicklung. Wenn Sie nichts gegenteiliges vereinbart haben, tragen Sie als Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung.

 

Rechtsprechung zum Internetrecht

Warum eine Mutter, die ein paar Kindersachen verkauft zur Unternehmerin bei eBay wurde

entschied das  Landgericht Berlin und kann man unter eBay-Unternehmerin nachlesen.

Warum ein Vater ein bei eBay ersteigertes iPhone bezahlen musste, was er gar nicht ersteigert hat,

kann unter eBay-Mitgliedskonto nachgelesen werden.

Wann haften Kinder und Eltern für illegal heruntergeladene Musik, Filme oder Software?
Unter welchen Umständen Eltern für das Herunterladen einstehen müssen können Sie unter  Haftung für Filesharing nachlesen.

Warum ein Verkäufer einer im Internet abgebildeten Sache diese so übereignen, wie sie dort zu sehen ist

lesen Sie unter  zum Bild beim Online-Kauf

Wie Sie sich gegen Outlets.de wehren können,

und warum kein Vertrag geschlossen wurde, lesen sie unter Abofalle-Outlets

Weitere interessante Enscheidungen zum IT-Recht bzw. Internetrecht  finden Sie auch auf meinem Rechtsblogg http://www.blog.rainlehmitz.de/

Eine kommerziell ausgerichtete Facebookseite muss eine eigene Anbieterkennung (Impressum) vorhalte

entschied das Landgericht Aschaffenburg mehr lesen unter Facebook-Impressum

Pflichten des Hostproviders bei Beleidigungen in Foren und Blogs

lesen Sie unter Hostprovider-Pflichten

Abmahnung wegen Filesharing über WLAN-Router der Telekom mit Sicherheitslücke
warum Sie dann gute Argumente haben,  sich gegen den Vorwurf zu wehren lesen Sie unter Filesharingrouter

Buttonlösung

Bis zum 01.08.2012 müssen Onlinehändler, die über ihren Onlineshop an Verbraucher verkaufen, die Vorgaben der Buttonlösung umgesetzt haben.Buttonlösung