Rechtsanwältin
Pirko Silke Lehmitz
Bremer Straße 45
21244 Buchholz
Tel.: 04181/2180943

                      

 

 

 

 

 

Gesellschaftsvertrag

 

Eine gute Idee, viel Energie und auch ein wenig Mut und schon kann es losgehen, die Gründung eines eigenen Unternehmens. Damit man nicht ganz so alleine steht, hat man auch noch einen Freund gefunden, der die gleichen Ziele hat und zusammen hat man auch das ausreichende Startkapital. Doch wofür braucht man einen Vertrag, man ist sich doch einig und außerdem befreundet. Einige vertrauen darauf, dass der Steuerberater einem schon das richtige Formular gegeben hat und verzichten auf einen Rechtsanwalt.

Dabei gibt es viele Dinge, die zuvor bedacht werden sollten. Vieles wird zwar im Gesetz geregelt wie z.B. bei der BGB-Gesellschaft, doch Wichtiges nicht. Die folgende “Checkliste” sollte jeder einmal durchgehen:

  1. Persönliche Haftungsbegrenzung
  2. Vertretung
  3. Ausscheiden
  4. Aufgaben- und Gewinnverteilung

UnternehmergesellschaftcHier geht es zur Checkliste für Gesellschaftsverträge

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Seit 1.11.2008 gibt es eine Mini-GmbH die sogenannten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). In erste Linie dient diese Gesellschaft dazu Existenzgründungen in Deutschland zu erleichtern und Abwanderung in die englisches Limited zu verhindern.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in dem Sinne keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine GmbH für die Sondervorschriften gelten.