Rechtsanwältin
Pirko Silke Lehmitz
Bremer Straße 45
21244 Buchholz

Tel.: 04181/2180943

                      

 

 

 

 

 

 

Kleine Checkliste für das Erbrecht

 

Wann sollte man darüber nachdenken ein Testament zu machen. Ganz einfach, immer dann, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist. Man muss dazu weder zum Notar gehen, noch muss es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Da aber ungefähr ca. 95 Prozent der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft abgefasst sind - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war - bedarf es sorgfältiger Überlegungen und einiger Kenntnissen. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.

Beispielsweise können sich Ehepartner vorrangig gegenseitig für den Fall des Todes sichern durch ein Berliner Testament und auch einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder einsetzen.

Wie hoch ist der Pflichtteil und  welche Möglichkeiten hat man, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde?

Was besonders häufig übersehen wird, ist, dass kinderlose Ehepaare nicht automatisch gegenseitige Alleinerben sind, häufig mit fatalen Folgen.

 

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