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Kleine Checkliste für das Erbrecht
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Wann sollte man darüber nachdenken ein Testament zu machen. Ganz einfach, immer dann, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht
einverstanden ist. Man muss dazu weder zum Notar gehen, noch muss es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Da aber ungefähr ca. 95 Prozent der privat aufgesetzten Testamente fehlerhaft oder unvorteilhaft
abgefasst sind - häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war - bedarf es sorgfältiger Überlegungen und einiger Kenntnissen. Es
gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig eingesetzt und abgefasst - der Durchsetzung der eigenen Vorstellungen dienen.
Beispielsweise können sich Ehepartner vorrangig gegenseitig für den Fall des Todes sichern durch ein Berliner Testament und auch einen
Vormund für ihre minderjährigen Kinder einsetzen.
Wie hoch ist der Pflichtteil und welche Möglichkeiten hat man, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde?
Was besonders häufig übersehen wird, ist, dass kinderlose Ehepaare nicht automatisch gegenseitige Alleinerben sind, häufig mit fatalen Folgen.
Hier geht es zum kleinen Erbrechtscheck...
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