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Kleine Checkliste für das Erbrecht
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Sie sind verheiratet ohne Kinder und haben ein Testament? Nein? Dann ist Ihr Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Vielmehr
erben Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen mit. Unter Umständen erben sogar die Großeltern. Der überlebende Ehegatte
ist verpflichtet, den Miterben ihren Anteil auszuzahlen, wozu er häufig im Falle eines noch nicht abgezahlten Hauses gar nicht in der Lage sein wird
, mit der Folge, dass er es verkaufen muss. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie ein Testament machen oder einen Erbvertrag abschließen.
Sie sind verheirate mit Kindern und haben kein Testament?
Dann müssen Sie im Erbfalle Ihre schon volljährigen Kinder auszahlen, was der überlebende Ehepartner sofern ein nicht abgezahlten Hauses vorhanden ist, oft nicht kann. Hier ist ein Berliner Testament
empfehlenswert: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder erben erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners. Wenn Sie minderjährig Kinder haben, können Sie im
Testament einen Vormund benennen. Das Vormundschaftsgericht ist grundsätzlich daran gebunden.
Sie wurden durch ein Testament als Eltern, Kind, Enkel oder Urenkel
des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen? Vorausgesetzt Sie wären auch erbberechtigt, so haben Sie einen Geldanspruch, der sich gegen die Erben des Verstorbenen richtet. Er
beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie haben ferner einen Anspruch auf Auskunft über die Erbschaft, damit Sie daraus Ihren Pflichtteil berechnen können. Hierbei sind auch Schenkungen des
Erblassers an den Erben soweit sie noch keine 10 Jahre zurückliegen zu berücksichtigen. Für denjenigen, der sich bei der Erbfolge übergangen fühlt, lohnt es sich eine detaillierte Auskunft zu verlangen.
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