Rechtsanwältin
Pirko Silke Lehmitz
Bremer Straße 45
21244 Buchholz

Tel.: 04181/2180943
 

                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kleine Checkliste für den Gesellschaftsvertrag

 

 

 

1. Haftungsbegrenzung
Sowohl bei der BGB-Gesellschaft, als auch bei der OHG oder der Komplementär der KG haften die Gesellschafter für alle Forderungen gegenüber der Gesellschaft unmittelbar mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine Haftungsbegrenzung ist lediglich bei der GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) oder auch für den Kommanditisten in der KG möglich.

2. Vertretung
Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Geschäftsführung und damit auch die Vertretung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht, d.h. für jeden Vertragsabschluss sind alle Gesellschafter erforderlich. Da dies im normalen Geschäftsverkehr nicht unbedingt zweckmäßig ist, kann dies auf verschiedenste Weise geregelt werden.

3. Ausscheiden
Es ist grundsätzlich zu bedenken, welche Folgen hat die Kündigung oder der Tod eines Gesellschafters. Das Gesetz sieht die Auflösung vor. Soll es jedem Gesellschafter möglich sein, die Gesellschaft jederzeit, d.h. auch kurz nach der Gründung, ohne besondere Kündigungsfrist zu kündigen? Wie soll die Abfindung eines Gesellschafters geregelt werden, der ausscheidet? Gerade dies ist oft sehr wichtig, weil der Gesellschafter der Gesellschaft bzw. den übrigen Gesellschaftern liquide Mittel entzieht. Oft sind sie  gar nicht in der Lage ihn abzufinden, dann wäre die Liquidation der Gesellschaft die Folge. Auch hier gibt es aber eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten:

4. Aufgaben- und Gewinnverteilung
Grundsätzlich sollten sich die Gesellschafter vorher überlegen, wer welche Aufgaben übernimmt, wie zum Beispiel die Buchhaltung, Korrespondenz, Rechnungsstellung usw. Auch wenn man am Anfang davon ausgeht, dass man sich die Arbeit schon aufteilen wird, kann es hier schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Gleiches gilt natürlich um so mehr über die Gewinnverteilung
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