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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leider sind die meisten verwendeten AGB nicht das Papier wert, auf dem sie
gedruckt sind. Oft sind sie so veraltet, dass sie mehr schaden können als helfen. Häufig sind sie aber auch nicht auf den konkreten Verwendungszweck
abgestimmt, so dass gerade die für den Verwender vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten gar nicht genutzt werden. Dies ist besonders oft dann
der Fall, wenn Muster AGB aus Handbüchern verwendet werden.
Da es kaum AGB gibt, die der ständig neuen Rechtsprechung standhalten,
sollten diese zumindest alle ein bis zwei Jahre überarbeitet werden. Denn, entspricht eine Klausel nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung,
entfällt sie vollständig und es gilt das - oft nachteilige - Gesetz.
Einige glauben auch, ohne AGB auszukommen. Sicher, es geht auch ohne, aber
warum soll man sich das Leben schwer machen, wenn man doch einige wesentliche und wichtige Dinge dort sehr vorteilhaft regeln kann.
Auf jeden Fall lohnt es sich, hierüber einmal Gedanken zu machen und auch einen Anwalt zu befragen.
Hier geht es zur kleinen Checkliste für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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