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MĂŒssen Kinder im Haushalt mithelfen?
Kenne Sie das: Ihr Sohn oder Ihre Tochter soll den MĂŒll rausbringen, den GeschirrspĂŒler ausrĂ€umen, Tisch decken,
WĂ€sche aufhĂ€ngen… und erklĂ€rt Ihnen vorwurfsvoll: âDas ist Kinderarbeit, dass muss ich nicht machen!“?
Falsch! Ihre Kinder sind zu solcher Arbeit verpflichtet. Das sieht das BĂŒrgerliche Gesetzbuch so vor:
â§ 1619 BGB
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten
wird, verpflichtet, in einer seinen KrĂ€ften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und GeschĂ€ft Dienste zu leisten.“
Die Dienstleistung muss dem Kind nach Alter, Gesundheit, körperlichen und geistigen FÀhigkeiten sowie nach der
Lebensstellung zumutbar sein. Ungeachtet besonderer UmstÀnde ist ab dem 14. Lebensjahr grundsÀtzlich eine Mithilfe von einer Stunde tÀglich bzw.. sieben Stunden in der Woche angemessen.
© RechtsanwĂ€ltin Pirko Silke Lehmitz
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